Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung:
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundeszahnärztekammer sowie die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder haben jüngst ein gemeinsames Maßnahmenpaket erarbeitet, um die zahnärztliche Versorgung in Deutschland auch unter Ausbreitung des Corona-Virus aufrechterhalten zu können. Dabei sollen alle Maßnahmen übergeordnet koordiniert und gleichlautend kommuniziert werden, um Verunsicherung bei Patienten und Praxen zu vermeiden. Auch wenn innerhalb der Zahnärzteschaft Stimmen hierzu laut wurden, sind generelle, behördlich angeordnete Praxisschließungen oder die Umschaltung in eine Notversorgung aktuell nicht vorgesehen.
Wirtschaftliche Hilfen für Zahnarztpraxen:
Nachdem bereits gesetzliche Regelungen für Krankenhäuser und Ärzte erlassen wurden, hat der Bundesgesundheitsminister im Austausch mit den Standesorganisationen zugesichert, sich zeitnah auch mit Maßnahmen für die finanzielle Absicherung von Zahnarztpraxen zu beschäftigen. Somit sollen potentielle Entlassungen von Mitarbeitern oder Insolvenzen vermieden und die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung auch nach der Krise gewährleistet werden.
Auf Allgemeine Bundesmittel bzw. Hilfen kann bereits jetzt zugegriffen werden. Dazu zählen unter anderem finanzielle Einmalzahlungen, Stundungen von Steuern sowie ein erhöhter Mieterschutz. Um Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen, ist rückwirkend zum 1. März der Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht worden. Dazu kommen Maßnahmen der Länder, die eigene Soforthilfeprogramme aufgesetzt haben. Auch Geschäftsbanken wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank bieten ihren Kunden unkomplizierte und schnelle Unterstützung, um Liquiditätsengpässe durch Kontokorrent-, Überbrückungs- oder KfW-Kredite auszugleichen.
Behandlung der Patienten:
Um die Ansteckungsgefahr für Praxis und Patienten zu minimieren, sind Zahnärzte dazu angehalten, nur noch erforderliche Behandlungen durchzuführen. Die Betreuung von Risikogruppen wie ältere oder vorerkrankte Patienten soll nur in akuten Notfällen erfolgen. Detaillierte Empfehlungen zur zahnärztlichen Behandlung während der Corona-Pandemie hat das Institut der Deutschen Zahnärzte in einem Handout zusammengefasst. Kann eine zahnärztliche Behandlung nicht aufgeschoben werden, müssen die erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen konsequent eingehalten werden. Da es bei der Versorgung mit Hygieneartikeln und Schutzausrüstung aber aktuell zu erheblichen Lieferengpässen kommt, arbeiten Standesorganisationen und Bundesgesundheitsministerium daran, diese Materialien zentral zu beschaffen und zeitnah über die KZVen der Länder bereitzustellen.
Die Behandlung von infizierten oder unter Quarantäne gestellten Patienten soll zukünftig möglichst nicht in den Praxen, sondern in Kliniken als zahnmedizinischen Behandlungszentren geschehen. Zahnärzte können ihre Patienten über die Praxiswebsite oder Aushänge darüber informieren, dass sie sich bei einem zahnmedizinischen Notfall zunächst telefonisch mit der Praxis oder dem zahnärztlichen Notdienst in Verbindung setzen sollen. In Abstimmung mit den Coronavirus-Hotlines der Bundesländer, die hier eine Lotsenfunktion übernehmen, kann dann über die weiterführende Behandlung entschieden werden.
Auch in dieser schwierigen Zeit können wir auf unsere niedergelassenen Zahnärzte in Deutschland vertrauen. Dafür sagen wir Danke und sind zuversichtlich, dass wir aus dieser Krise lernen und gestärkt aus ihr hervorgehen.