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Video-Sprechstunde für Zahnärzte – Corona macht’s möglich

Zahnarzt und Video-Sprechstunde, das war bisher undenkbar. Die Zahnmedizin ist eine Apparatemedizin. Das bedeutet: Alle Behandlungen und Diagnosen müssen physisch in der Praxis erfolgen. Dennoch treten durch die Auswirkungen von Sars-CoV-2 aktuell neue Möglichkeiten zur digitalen Konsultation im zahnärztlichen Bereich in den Vordergrund. Mögliche Behandlungsfälle umfassen vor allem Nachkontrollen, Befundbesprechungen oder auch implantologische Planungen. Dank Screen-Sharing ergibt sich darüber hinaus die Möglichkeit, Röntgenbilder mit dem Patienten zu teilen und darauf aufbauend die nächsten Schritte gemeinsam zu besprechen. Doch wie funktioniert die Video-Sprechstunde genau, welches Equipment wird benötigt und welche Anbieter gibt es? Diese Fragen beleuchten wir in unserem heutigen Blogbeitrag.

Hygienisch einwandfrei – Das kann die digitale Sprechstunde

Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie und des „Physical Distancing“ bietet die Video-Sprechstunde viele Vorteile: Dringende oder auch sensible Themen können von Angesicht zu Angesicht mit dem Patienten besprochen werden – und das ganz ohne Maske. Durch das einfache Einloggen per PC, Handy oder Tablet spart sich der Patient die Anfahrtszeit und in der Praxis entfällt gleichzeitig die hygienische Vor- und Nachbereitung des Sprechzimmers. Das bedeutet vor allem in der aktuellen Situation eine deutliche Entlastung des Praxispersonals. Darüber hinaus ergibt sich für größere Praxen die Chance, eine erste Einordnung des Patienten über die Video-Sprechstunde vorzunehmen, um diesem bei seinem nächsten Termin direkt den richtigen Ansprechpartner zuweisen zu können. Ganz nebenbei gewinnen Praxisinhaber auf diese Weise das Vertrauen ihrer Patienten zurück und schaffen ein deutliches Differenzierungsmerkmal, um sich von anderen Praxen abzuheben.

Video-Sprechstunde in drei einfachen Schritten:

Der Patient wartet im virtuellen Wartezimmer und wird vom Zahnarzt „herein“ gebeten – also auf den Monitor geholt. Die Video-Sprechstunde lässt sich in der Regel ohne besondere Vorkenntnisse, Hardware-Investitionen oder Software-Installationen in den Praxisalltag integrieren. Alles was der Zahnarzt benötigt, ist eine leistungsfähige Internetverbindung, einen PC, eine Kamera und ein Mikrofon. Danach braucht es noch drei Schritte, bis der erste Patient auf dem Bildschirm begrüßt werden kann:

  1. Dienstleister auswählen
    Zum 01.07.2020 tritt die „Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde“ zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband in Kraft. Im Zuge dessen werden Mindestanforderungen festgelegt. Dazu gehört beispielsweise eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, damit die Daten und Anliegen der Patienten vollkommen vertraulich bleiben. Auch die Möglichkeit für Patienten, sich ohne Account anzumelden soll es geben. Eine aktuelle Übersicht der für Zahnärzte zertifizierten Anbieter findet sich auf der Website der KZBV .
  2. Technische Vorbereitungen 
    Damit die Video-Sprechstunde durchgeführt werden kann, muss die Praxis über eine Internetverbindung, einen Bildschirm mit Kamera oder eine WebCam, ein Mikrofon und einen Lautsprecher verfügen. Der Patient benötigt ebenfalls einen PC, Smartphone oder Tablet mit Internetverbindung und integrierter Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Für den technisch sicheren Ablauf sorgt der Anbieter.
  3. Patienteneinwilligung abholen und loslegen
    Bevor die digitale Sprechstunde starten kann, muss die schriftliche Einwilligung des Patienten eingeholt werden. Bei einigen Anbietern geschieht dies bereits automatisch bei der Registrierung. Sobald sich Arzt und Patient auf der Plattform des Anbieters eingewählt haben, kann der Termin starten. Zu Beginn muss eine Vorstellung aller im Raum anwesenden Personen stattfinden. Danach wird das Patientengespräch ähnlich wie in der Praxis durchgeführt. Ist das Gespräch beendet, melden sich beide Parteien von der Website ab und der Arzt dokumentiert die Behandlung in seinem Praxisverwaltungssystem als klassischen Termin. Eine Aufnahme des Gespräches (z.B. zu Dokumentationszwecken) ist nicht erlaubt.

Abrechnung für Zahnärzte ja oder nein? Das sagt der Gesetzgeber

Seit dem 01. Juli 2020 sind Videosprechstunden auch innerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung vorgesehen. Aktuell richtet sich die Leistung an Pflegebedürftige, Versicherte mit Eingliederungshilfe oder an Patienten, die zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages gem. § 119b Abs. 1 SGB V erhalten. Genaue Informationen hierzu finden Sie auf der Website der KZBV.

Darüber hinaus existiert für den zahnärztlichen Bereich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Ziffer im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA), die eine explizite Abrechnung möglich macht. Eine Integration von Abrechnungsziffern telemedizinischer Leistungen wird derzeit vom Bewertungsausschuss diskutiert und ist für Ende September 2020 vorgesehen. Für privatversicherte Personen ist je nach Behandlung eine Abrechnung z.B. der Ziffern GOÄ-1, GOÄ-3, GOÄ-60 oder GOZ-3290 denkbar.

Kostenlos testen und ausprobieren

Die Video-Sprechstunde soll die persönliche Vorstellung des Patienten in der Zahnarztpraxis keinesfalls ersetzen. Insbesondere in der Zahnmedizin gibt es technische Grenzen, bei denen eine Ferndiagnose nicht in jedem Behandlungsfall als zielführend gilt. Darüber hinaus ist sie auch nicht in jedem Fall erlaubt. In Anbetracht der aktuellen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen entstehen durch die Konsultation via Video aber durchaus positive Impulse, die zu einer deutlichen Erleichterung in der Praxis führen können. Darüber hinaus bieten einige Anbieter ihre Lösungen derzeit kostenlos an. Somit haben viele Zahnärzte die Chance, sich mit digitalen Behandlungsmethoden auseinanderzusetzen und diese live im Praxisalltag zu erproben. Letztendlich muss jede Praxis in Hinblick auf ihren Patientenstamm und die räumlichen sowie personellen Voraussetzungen selbst entscheiden, ob eine Video-Sprechstunde als ergänzendes Angebot sinnvoll ist. Im Folgenden haben wir eine Auswahl an Anbietern zusammengestellt, die Heilberufserbringern ihre Plattformen derzeit kostenlos zur Verfügung stellen. Eine vollständige Übersicht aller Plattformen finden Sie auf der Seite des Health Innovation Hub, dem Think Tank des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

  • Clickdoc stellt Ärzten, Zahnärzten, Kliniken, Hebammen, Psychotherapeuten, Apotheken und sozialen Einrichtungen seine Plattform aktuell kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
  • Auch der Anbieter Arztkonsultation.de hat sich dazu entschlossen, seine Lösung von März bis Ende August ohne Entgelt bereitzustellen. Geben Sie bei der Registrierung einfach den Aktionscode COVID AK8 ein.
  • Jameda bietet Medizinern und anderen Heilberufserbringern die Video-Sprechstunde über ihre Plattform Patientus GmbH seit März für die nächsten sechs Monate kostenlos an. Alle weiterführenden Informationen finden Sie hier.